Wer seinen Handy-Vertrag kündigt, will in der Regel nicht zwangsläufig gänzlich auf die Nutzung von Mobilfunkdiensten verzichten. Vielmehr folgt einer Kündigung fast immer der Abschluss eines neuen Vertrags bei einem anderen Provider, der bessere Tarif-Strukturen, günstigere Preise oder anderweitige Vorteile gegenüber dem alten Vertrag bietet. Ein Grund, warum trotzdem viele Nutzer die Kündigung ihres Handyvertrags scheuen, ist zweifelsohne die Problematik der Erreichbarkeit. Denn wer einmal eine Rufnummer erhalten hat, möchte diese auch behalten und nicht wieder eine neue zugeteilt bekommen.
Allerding ist die Mitnahme der alten Handynummer zum neuen Provider im Grunde stets möglich. Tatsächlich hat der Kunde nach dem neuen Telekommunikationsgesetzt vom 10. Mai 2012 sogar ein Anrecht darauf. Lediglich ein wenig Aufwand kann mit der Portierung unter Umständen verbunden sein. Dieser bleibt dann besonders überschaubar und leicht zu bewältigen, wenn wie folgt vorgegangen wird:
Zunächst einmal ist es sinnvoll, wenn auch nicht zwingend notwendig, den alten Anbieter schon im Kündigungsschreiben darüber zu informieren, dass die Rufnummer zu einem anderen Provider mitgenommen werden soll, Beispiele für Kündigungsformulare mit Portierungswunsch finden sich bei tabulare. Nach dem Erhalt der Kündigungsbestätigung durch den alten Anbieter, kann beim neuen Provider die Nummernportierung beauftragt werden. Die einfachste Variante ist, dies mit der Buchung des neuen Handyvertrags zu verbinden, da beispielsweise im Bestellprozess der Online-Shops von o2, der Telekom und Co. automatisch nach dem Wunsch der Rufnummernmitnahme gefragt wird. Somit bleibt dem Kunden der Aufwand für eine separate Beauftragung erspart.
Einige Anbieter schicken dem Kunden im Anschluss ein Formular, mit dem die Portierung noch einmal bestätigt werden muss und das es zurückzusenden gilt. Andere Provider verzichten auf diesem Zwischenschritt. Abschließend erfolgt die Bestätigung der Nummernübernahme durch den neuen Mobilfunkanbieter, der auch den Termin nennt, zu dem die alte Nummer mit dem den neuen Vertrag nutzbar wird.
Wichtig zu wissen ist zudem noch, dass der alte Mobilfunkanbieter eine Gebühr für die Portierung der Rufnummer erhebt. Diese beträgt maximal 30 Euro. Der neue Provider berechnet keine zusätzlichen Kosten.