Die Konditionen eines Handyvertrags gelten immer für die Mobilfunknutzung innerhalb inländischer Netze. So umfasst beispielsweise ein in Deutschland abgeschlossener Handy-Vertrag für eine Allnet Flatrate nur kostenlose Anrufe ins deutsche Festnetz und in die verschiedenen deutschen Handynetze. Wird ein Anruf in ein Auslandsnetz getätigt – unabhängig ob Festnetz oder Mobilfunknetz – fallen trotz All-inclusive Tarif zusätzliche Kosten an.
Anrufe in ausländische Netze sowie die Mobilfunknutzung im Ausland, etwa während des Urlaubs, fallen unter den Begriff Roaming. Dieser leitet sich von der Bewegung bzw. der Übertragung von einem Netz zum anderen ab. Jeder Mobilfunkanbieter veranschlagt andere Preise in diesem Bereich, wobei sie providerunabhängig im Schnitt immer um einiges höher ausfallen, als die Gebühren für das mobile Telefonieren und Surfen im Inland.
Allerdings hat die Europäische Union im Sommer 2012 horrenden Kosten ein Ende bereitet und eine Obergrenze für Roamingpreise festgelegt, die jährlich weiter sinkt. Ab 2014 dürfen somit im EU-Ausland ausgehende Anrufe nicht mehr als 19 ct/min kosten, eingehende maximal 5 ct/min. Pro SMS dürfen vom Anbieter nur noch 6 ct berechnet werden und bei der mobilen Internetnutzung liegt die Preisgrenze bei 20 ct/MB. Obwohl den Providern damit nach unten hin viel Spielraum verbleibt, ist es allerdings wahrscheinlich, dass die Preise kaum von der Obergrenze abweichen werden.
Eine Möglichkeit, günstigere Konditionen für das Roaming zu nutzen, gibt es aber dennoch. Die Gesetzgebung der EU beinhaltet nämlich auch, dass der Mobilfunkkunde innerhalb der Ländergemeinschaft nicht mehr an die Roaming-Konditionen seines Handyvertrags gebunden ist. Wer mit der Preisstruktur seines heimischen Providers nicht zufrieden ist, kann für das Telefonieren ins und im Ausland auch einen separaten Roaming Vertrag bei einem ausländischen Anbieter abschließen, ohne dabei die SIM Karte wechseln zu müssen.
Diese Alternative empfiehlt sich vor allem bei längeren Aufenthalten im Ausland und bei häufigen (Geschäfts-)Reisen. Außerhalb der EU greifen die erläuterten Regelungen jedoch nicht, daher gilt hier auch weiterhin ein besonderes Augenmerk auf Tarifstrukturen und Verbrauchskosten.