Soll ein Handy-Vertrag beendet werden, ist der Vorgang der Kündigung mit einem gewissen Aufwand verbunden. Viele Dinge gilt es zu beachten und Fristen einzuhalten, damit es schließlich auch zu einer erfolgreichen Auflösung des Vertragsverhältnisses kommt.
Besonders wichtig: Es kann weder aus einem beliebigen Grund, noch zu einer beliebigen Zeit gekündigt werden. Unabhängig von Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist lässt sich der Handyvertrag nur in Sonderfällen beenden, etwa wenn der Kunde verstirbt oder Insolvenz anmeldet. Hier greift das sogenannte Sonderkündigungsrecht.
Ansonsten ist eine Kündigung erst dann möglich, wenn die Laufzeit des Handyvertrags endet. Zudem ist eine ganze Reihe an Punkten dringend zu berücksichtigen. Zunächst gilt es die jeweilige Kündigungsfrist einzuhalten. Diese beträgt je nach Vertrag 3 Monate, 4 Wochen oder auch 2 Wochen. Entscheidend ist hier allerdings nicht, wann die Kündigung getätigt wird, sondern das Datum, an dem sie beim jeweiligen Mobilfunkprovider eingeht. Daher ist es sinnvoll, die Kündigung früher und mit ausreichend zeitlichem Puffer vorzunehmen.
Weiterhin entscheiden für das gewünschte Vertragsende ist der Kündigungsweg. Rein rechtlich ist kein Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, eine Kündigung per Telefonanruf oder E-Mail zu akzeptieren. Einige Provider bieten ihren Kunden jedoch die Möglichkeit, über eine Kunden-Hotline oder auch ein spezielles Online-Tool ihren Vertrag zu beenden.
Was in der Theorie sehr praktisch und einfach erscheint, kann aber in der Praxis durchaus zu Schwierigkeiten und schlussendlich zum Scheitern der Kündigung führen. Sollte nämlich der Provider am korrekten Vorgehen oder der Einhaltung der Kündigungsfrist zweifeln oder gar behaupten, eine Kündigung sein gar nicht erfolgt, ist der Kunde nicht in der Lage, das Gegenteil zu beweisen.
Am sichersten ist demnach der Postversand einer schriftlichen Kündigung. Zum einen muss der Provider diese Form der Kündigung nach geltendem Gesetz akzeptieren. Zum anderen hat der Kunde mehrfach die Möglichkeit, sich gegen den Einspruch des Providers abzusichern. Zunächst ist durch die handschriftliche Unterzeichnung des Schreibens die Kündigung als gültiger Kundenwunsch legitimiert. Außerdem kann das Dokument zur Sicherheit als Einschreiben verschickt werden, sodass der Eingang beim Anbieter belegbar ist. Im Notfall bietet sich zudem noch die Möglichkeit, ein Einschreiben mit Rückschein zu wählen. Dieses ist zwar recht teuer, dient aber als eindeutiger Beweis für die Einhaltung der Kündigungsfrist, da der Empfänger den Erhalt bestätigen muss.
Wer nicht nur kündigen, sondern mit seiner alten Rufnummer auch zu einem neuen Provider wechseln will, muss zudem noch weiteres beachten. Die auf das Thema spezialisierte Seite Handyvertrag-Kündigung.com zeigt viele weitere wichtige Fallstricke auf wie etwa SIM-Lock / Net-Lock und Sonderkündigungsmöglichkeiten.